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Senioren und Pflege

Welche Zusatzdienste sind bei begleitetem und betreutem Wohnen möglich?

Die Zusatzdienste können individuell, nach den Bedürfnissen der Menschen zusammengestellt und in einem Monatspaket schriftlich vereinbaren werden. Zusätzlich kann der Nutzer/die Nutzerin sich eine Mahlzeit zustellen lassen, die Räumlichkeiten reinigen lassen, kontinuierliche, einfache Leistungen oder Hauspflegeleistungen (nur für begleitetes Wohnen) in Anspruch nehmen. Für die Überlassung einer Einzelwohnung oder Einheit einer Wohnung (bei Wohngemeinschaften) können für den Dienst, die Kosten erstattet werden.


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Tarife des Dienstes ab dem Jahr 2025

  • Nummer: 71
  • Datum: 03.09.2024