Bereich Soziales: Beiträge
Beiträge an öffentliche und private soziale Körperschaften
Die Landesabteilung Soziales - im Sinne des Artikels 20 bis des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13 (externer Link) „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“ in geltender Fassung - kann öffentlichen oder privaten Körperschaften, die in Südtirol tätig sind, keine Gewinnabsicht haben und Kraft ihres Statutes Sozialhilfe leisten, für die Durchführung ihrer Tätigkeit Beiträge gewähren, welche im Zusammenhang mit der Durchführung der institutionellen Aufgaben in den nachstehend angeführten Bereichen durchgeführt werden:
- Soziale Inklusion und Randgruppen
- Kinder- und Jugendschutz
- Senioren
- Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen
- bereichsübergreifende Tätigkeiten
Auch die Rückerstattung der Ausgaben, die der gesundheitlichen Betreuung der Heimbewohner dienen, gehört zu den institutionellen Aufgaben.
Andere Beiträge der Abteilung Soziales sind:
- Beitrag für Arbeitseingliederung Plus+35 im Sinne des Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 (externer Link) „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“
- Beitrag für Projekte zur Bekämpfung der Spielsucht im Sinne des Artikels 4 „Bekämpfung der Spielsucht“ des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2011, Nr. 15 (externer Link)
Nachfolgend finden Sie in den jeweiligen Beitragsservices alle Informationen zu den Auskunftsstellen, Antragsformulare, Fristen, etc. für alle Arten von Beiträgen, die oben erwähnt wurden.
Wichtige Informationen
Informationen zum Datenschutz
Beim Ausfüllen eines Beitragsansuchens muss der Antragsteller erklären, dass er in die Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Einsicht genommen hat, gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.
Informationen zum Datenschutz (akt. 29.10.2020)
Veröffentlichungspflichten im Bereich Beiträge
Wie bereits im Jahr 2023, müssen die interessierten Begünstigten für das laufende Jahr innerhalb 30. Juni 2024 auf ihre Webseiten in der Sektion „Transparenz“ die effektiv ausbezahlten Beiträge (nicht die gewährten) für das Jahr 2023 veröffentlichen.