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Adoptionsvermittlungsstellen


Im Falle einer internationalen Adoption sind die interessierten Personen dazu verpflichtet, sich an eine staatlich ermächtigte Adoptionsvermittlungsstelle zu wenden. Dieser Schritt kann aber erst erfolgen, nachdem die interessierten Personen das Eignungsdekret von Seiten des Jugendgerichts erhalten haben. Bei den Adoptionsvermittlungsstellen handelt es sich also um  vom italienischen Staat autorisierte Adoptionsvermittlungsstellen, die Auslandsadoptionen in verschiedenen Ländern vermitteln und dabei:

  • Informationen zum jeweiligen Land zur Verfügung stellen;
  • das Verfahren der Adoption sei es in Italien als auch im Land, aus welchem das Kind adoptiert werden soll, begleiten;
  • die interessierten Personen auf das Land und die Adoption vorbereiten;
  • das Verfahren im Ausland bis zur Einreise des Kindes und, je nach den rechtlichen Bestimmungen des Herkunftslandes, darüber hinaus begleiten.

Jede Adoptionsvermittlungsstelle hat sich auf bestimmte Länder spezialisiert.


Im Einzugsgebiet der Autonomen Provinz Bozen sind die Adoptionsvermittlungsstellen „Amici die bambini – Aibi“ und „Amici Trentini“ mit einer eigenen Außenstelle vertreten. Die Kontakte dieser beiden Vereine sowie die Kontakte aller italienweit autorisierten Adoptionsvermittlungsstellen sind unter dem Link https://www.commissioneadozioni.it/attori-istituzionali/enti-autorizzati/albo-degli-enti-autorizzati/ abrufbar.