Kurzzeitpflege - Entlastung für Angehörige
Die Kurzzeitpflege bietet pflegenden Angehörigen eine wertvolle Unterstützung – genau dann, wenn sie gebraucht wird.
Wann hilft die Kurzzeitpflege?
Das Angebot richtet sich an Menschen, die vorübergehend Hilfe bei der Pflege benötigen – zum Beispiel bei:
- Urlaub der Pflegeperson
- Plötzlicher Erkrankung oder Ausfall
- Körperlicher oder psychischer Überlastung
Rechtliche Grundlage
Die Führung von Kurzzeitbetten ist durch den Beschluss der Landesregierung vom Beschluss der Landesregierung vom 21. November 2025 Nr. 953 geregelt:
- Art. 47: das Entlastungsangebot (externer Link) – Kurzzeitpflege
Passendes Angebot finden
Sie suchen eine geeignete Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Menschen?
Hier können Sie das verfügbare Entlastungsangebot (externer Link) in einem Seniorenwohnheim ansehen und nach einem Kurzzeitpflegebett suchen.