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Kurzzeitpflege - Entlastung für Angehörige

Dekorative Grafik

Die Kurzzeitpflege bietet pflegenden Angehörigen eine wertvolle Unterstützung – genau dann, wenn sie gebraucht wird.

Wann hilft die Kurzzeitpflege?

Das Angebot richtet sich an Menschen, die vorübergehend Hilfe bei der Pflege benötigen – zum Beispiel bei:

  • Urlaub der Pflegeperson
  • Plötzlicher Erkrankung oder Ausfall
  • Körperlicher oder psychischer Überlastung

Rechtliche Grundlage

Die Führung von Kurzzeitbetten ist durch den Beschluss der Landesregierung vom Beschluss der Landesregierung vom 21. November 2025 Nr. 953 geregelt:

Passendes Angebot finden

Sie suchen eine geeignete Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Menschen?
Hier können Sie das verfügbare Entlastungsangebot (externer Link) in einem Seniorenwohnheim ansehen und nach einem Kurzzeitpflegebett suchen.