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Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung für Seniorinnen und Senioren

Ältere Menschen, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden, können verschiedene Formen der sozialen Unterstützung in Anspruch nehmen.

Soziales Mindesteinkommen

Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen oder Vermögen haben die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialsprengel um das Soziale Mindesteinkommen anzusuchen. Diese Unterstützung kann für die Dauer von einem Jahr gewährt werden.

Die Höhe der monatlichen Auszahlung richtet sich nach der wirtschaftlichen Situation und der Zusammensetzung der Familiengemeinschaft.

Zusätzlich bietet der Sozialsprengel weitere Dienste an, wie z. B. einen ambulanten Betreuungsdienst oder einen erhöhten Beitrag zu den Wohnungsnebenkosten. Auch gezielte Programme zur Förderung der sozialen Teilhabe können eingerichtet werden.

Beitrag zu Wohnungsnebenkosten

Im Rahmen der Leistung „Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten“ kann ein zusätzlicher Beitrag für laufende Wohnkosten wie Strom, Heizung oder Wasser gewährt werden.

Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, die eine Mindestrente beziehen, allein leben und deren jährliches Nettoeinkommen 10.000 Euro nicht übersteigt, können diesen erhöhten Beitrag erhalten – vorausgesetzt, sie verfügen über kein nennenswertes Vermögen außer ihrer Eigentumswohnung.

Unten der Seite Finanzielle Sozialhilfe finden Sie weitere Leistungen der Sozialsprengel