Finanzielle Sozialhilfe
Die Finanzielle Sozialhilfe ist ein Bereich des Sozialsprengels.
Die finanzielle Sozialhilfe besteht aus einem Bündel von finanziellen Leistungen an bedürftige Bürger und Bürgerinnen und wird von den Bezirksgemeinschaften bzw. vom Betrieb für Sozialdienste Bozen gewährt.
Hilfe, Beratung und Unterstützung
Familien und Einzelpersonen, die über ein unzureichendes Einkommen verfügen, wird eine finanzielle Hilfe gewährt.
Gleichzeitig werden auch eine Beratung und Betreuung zur Überwindung der Notsituation angeboten.
Um diese Leistungen zu beanspruchen, muss die Person sich an den gebietsmäßig zuständigen Sozialsprengel wenden.
Beratungsschalter für Einsprüche gegen Entscheidungen der Sozialsprengel zu Leistungen der finanziellen Sozialhilfe und Tarifbegünstigungen
Alle Bürger können sich an den Beratungsschalter für Einsprüche der Abteilung Soziales - Sektion für Einsprüche wenden, um Informationen und Unterstützung bezüglich der Einbringung eines Rekurses gegen die Entscheidungen der Sozialsprengel betreffend die Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe und der Tarifbegünstigungen zu erhalten.
Dienste und Leistungen
Beträge für die Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe - Jahr 2026
Zum System der finanziellen Sozialhilfeleistungen (im Sinne des Dekretes des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30 (externer Link), in geltender Fassung) zählen: