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Wohnen mit psychischer Erkrankung

Die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und der Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link) bieten Menschen mit psychischen Erkrankungen eigene Wohndienste an.

Die Wohndienste dienen in der Regel als vorübergehende Unterkunft, bis die Betroffenen selbständig wohnen können. Die Aufnahme von Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Alter stehen die Dienste für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung.

Zugang zu den Wohndiensten der Sozialdienste haben nur Personen, die im regelmäßigen Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsdienst stehen.

Für die Aufnahme wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sozialdienst der Bezirksgemeinschaft oder den Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link). Für eine Aufnahme ist ein Gutachten des zuständigen Gesundheitsdienstes notwendig.

Das Wohnen in Wohndiensten der Sozialdienste unterliegt einer Kostenbeteiligung.

Die Kostenbeteiligung wird aufgrund folgender Elemente berechnet:

Die Tarife werden jährlich von der Landesregierung mit einem eigenen Beschluss festgelegt.

Die Wohndienste der Sozialdienste unterliegen einem Genehmigungs- und Akkreditierungsverfahren. Sie finden hier die Liste der akkreditierten Wohndienste in Südtirol.

Die Wohndienste unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner in folgende:

Die Arbeitsrehabilitationsdienste bieten erwachsenen Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sozialpädagogische Begleitung, Betreuung und Unterstützung.

Die Tätigkeiten sind die Herstellung und der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen.

Ziele sind:

  • Erwerb, Ausbau und Erhalt persönlicher, sozialer und arbeitsbezogener Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, auch im Hinblick auf eine spätere Arbeitseingliederung oder Arbeitswiedereingliederung
  • Überprüfung – während eines Beobachtungszeitraums – der sozialen und arbeitsbezogenen Fähigkeiten und Kompetenzen, auch anhand kurzer Beschäftigungserfahrungen außerhalb des Dienstes
  • Erhalt und Ausbau der persönlichen Autonomie und Förderung der Selbstbestimmung
  • Erhalt der Stabilität durch eine klare und sinnstiftende Tagesstrukturierung
  • Förderung der Sozialisation und Aufbau eines Netzes sozialer Beziehungen durch die Entwicklung und Aufwertung der persönlichen und sozialen Kompetenzen
  • Inklusion und größtmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen können die Dienste vorübergehend oder längerfristig besuchen. Die Aufnahme von Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Der Verbleib der Personen in den Diensten ist nur bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters möglich, außer in gut begründeten Ausnahmefällen. Für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen im Alter stehen die Dienste für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung.

Die Nutzung des Arbeitsrehabilitationsdienstes unterliegt einer Kostenbeteiligung.

Die Kostenbeteiligung wird aufgrund folgender Elemente berechnet:

Die Tarife werden jährlich von der Landesregierung mit einem eigenen Beschluss festgelegt.

Die Arbeitsrehabilitationsdienste unterliegen einem Genehmigungs- und Akkreditierungsverfahren. Hier finden Sie die Liste der akkreditierten Dienste in Südtirol.

Zugang zu diesen Diensten haben Personen, die in regelmäßigem Kontakt mit dem Dienst für Abhängigkeitserkrankungen des zuständigen Gesundheitsbezirks des Südtiroler Sanitätsbetriebs stehen.

Für die Aufnahme wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sozialdienst der Bezirksgemeinschaft oder den Betrieb für Sozialdienste Bozen. Es ist ein Gutachten des zuständigen Gesundheitsdienstes notwendig.

Gesetzliche Regelung:


In Bozen und in Meran gibt es ein Drop-In für erwachsene Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Diese Dienste können von Personen aus ganz Südtirol besucht werden. Sie bieten einen geschützten Raum der Begegnung, Betreuungs- und Pflegemaßnahmen zur Befriedigung der persönlichen Grundbedürfnisse.

Ziele sind:

  • Überlebenshilfe und Sicherung der Befriedigung der Grundbedürfnisse
  • Schadensminimierung und Minderung von Risiken durch den Konsum von legalen oder illegalen psychoaktiven Substanzen
  • Förderung des persönlichen Wohlbefindens und der Gesundheit
  • Erhalt und Ausbau der persönlichen Autonomie und Förderung der Selbstbestimmung und der Eigeninitiative
  • Förderung sozialer Kontakte, Aufbau eines Netzes sozialer Beziehungen und eines Unterstützungsnetzwerks
  • Alltagsbewältigung und Tagesstrukturierung, unter anderem durch Beschäftigung
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven

Der Zugang zum Drop-In ist freiwillig, auf Wunsch anonym und es besteht keine Abstinenz- oder Therapiepflicht. Der Dienst kann der Ausgangspunkt für etwaige Rehabilitationsmaßnahmen sein. Für den Besuch des Dienstes ist kein Aufnahmeverfahren erforderlich.

Die Nutzung der Drop-In ist kostenlos.

Die Dienste werden angeboten:

Gesetzliche Regelung:

Die familiäre Anvertrauung bietet erwachsenen Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, die nicht völlig selbstständig wohnen oder nicht in der Herkunftsfamilie bleiben können, Begleitung und Unterstützung in einem familiären Umfeld.

Die Anvertrauung erfolgt an Familien oder Einzelpersonen.

Sie kann nur tagsüber oder auch vollzeitig erfolgen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und den Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link) oder den für Sie zuständigen Sozialsprengel.

Gesetzliche Regelung:

Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen im eigenen zu Hause

Die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und der Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link) bieten über die Sozialsprengel eine Reihe von finanziellen Leistungen und ambulanten Diensten an. Diese unterstützen Menschen mit psychischen Erkrankungen beim eigenständigen Wohnen zu Hause.

Der Sozialsprengel bietet Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen Beratung und Information dazu an:

  • wo können sie wohnen
  • welche finanziellen Leistungen gibt es dafür
  • welche unterstützenden Dienste und Angebote gibt es rund ums Wohnen
  • wie kann ein eigenständiges Wohnprojekt realisiert werden

Die Beratung ist kostenlos.

Gesetzliche Regelung:

Der Sozialsprengel begleitet erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen in ihrer eigenen Wohnung, um sie im Alltag beim eigenständigen Wohnen zu unterstützen.

Die sozialpädagogische Wohnbegleitung wird in der Regel für maximal 20 Stunden monatlich erbracht.

Der Dienst ist kostenlos.

Gesetzliche Regelung:

Der Sozialsprengel bietet allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf ambulante Betreuungsdienst am Wohnort oder einer Tagesstätte an.

Für diese Leistungen ist ein Tarif zu bezahlen.

Hier finden sie weitere Informationen zum ambulaten Betreuungsdienst für die Hauskrankenpflege.

Beim Sozialsprengel können Menschen mit psychischen Erkrankungen um finanzielle Sozialhilfeleistungen ansuchen, die sie beim selbständigen Wohnen unterstützen:

Weitere finanzielle Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel

werden von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) (externer Link) ausbezahlt.

Sozialer Wohnbau

Beim Institut für den sozialen Wohnbau (externer Link) können Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Gesuch (externer Link) um die Eintragung in eine eigene Rangordnung für die Zuweisung einer Wohnung stellen.

Im Rahmen der sozialen Landwirtschaft werden weiters über „Gemeinsam Alltag leben“ Menschen mit psychischen Erkrankungen verschiedene Dienstleistungen angeboten.

Sanitäre Rehabilitationsleistungen und -dienste bietet ergänzend der Südtiroler Sanitätsbetrieb an. Informationen gibt der Psychiatrische Dienst des zuständigen Gesundheitsbezirkes (externer Link).