Frauen in Gewaltsituationen – an wen kann man sich wenden
Frauen in Gewaltsituationen - an wen kann man sich wenden
Wenn sich eine Frau in einer Gewaltsituation befindet, kann sie sich an den Frauenhausdienst wenden, einen Dienst, der durch das Landesgesetz 13/2021 geregelt ist.
Der Frauenhausdienst ist ein Sozial- und Fürsorgedienst des Landes für Frauen, die in Südtirol durch jede beliebige Form von Gewalt bedroht sind oder diese bereits erlitten haben. Er bietet Gesprächs- und Beratungsangebote, Erstaufnahme, psychosoziale Unterstützung sowie individuell Maßnahmen betreffend Begleitung, Schutz, eventuelle Aufnahme in eine
Wohneinrichtung und Erlangung der Selbstständigkeit.
Der Dienst sieht sowohl offene Strukturen als auch Wohneinrichtungen vor, und zwar:
- Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen: Beratungsstelle mit öffentlicher Adresse, bieten:
- kostenlose und anonyme Informationen, Beratung, Hilfe und Unterstützung
- professionelle Rechtsberatung
- Vorbereitungsgespräche für die Aufnahme in die Wohnstrukturen.
- Wohneinrichtungen: geschützte Einrichtungen mit geheimer Adresse, bieten:
- Organisation und Begleitung der programmierten Aufnahmen und der Notaufnahmen der Frauen und ihrer Kinder
- vorübergehende Unterkunft (max. 6 Monate) der Frauen und ihrer Kinder
- qualifizierte Unterstützung, Schutz und Sicherheit.
Die Wohneinrichtungen können sein:
- Schutzunterkunft (die rund um die Uhr zugänglich sind)
- Geschützte Wohnungen
- Übergangswohnungen: Wohneinrichtungen mit vertraulicher Adresse bieten:
- ein soziales Unterstützungsprojekt zur Förderung der Selbstständigkeit nach dem Aufenthalt in den geschützten Einrichtungen
- eine vorübergehende, autonome Wohnlösung (max. 18 Monate) für Frauen und ihre Kinder.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhausdienstes gewährleisten Vertraulichkeit und Anonymität in einem solidarischen Rahmen, in dem die geschlechterspezifische Aufnahme auf der Beziehung zwischen Frauen und auf der Parteilichkeit für die Frau basiert.
Jeder Einsatz erfolgt nach den Grundsätzen der Selbstbestimmung, unter Achtung der individuellen Zeiten der Frau und ihrer freiwilligen Zustimmung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen – ohne jede Form von Diskriminierung