Beiträge im Sozialwesen – Bereich Senioren
Das Amt für Senioren und Sozialsprengel gewährt im Bereich Senioren Beiträge an öffentliche und private, gemeinnützige Körperschaften, die in Südtirol tätig sind und laut Satzung soziale Tätigkeiten für ältere Menschen ausüben. Gefördert werden Maßnahmen, die der Unterstützung und Steigerung der Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren dienen. Grundlage dafür sind die geltenden Richtlinien des Beschlusses der Landesregierung Nr. 332/2018.
Welche Bereiche werden gefördert?
Förderfähig sind vor allem Investitionen, Tätigkeiten und laufende Ausgaben. Dazu zählt beispielsweise der Ankauf, der Neubau, der Umbau, die Erweiterung oder die Renovierung von Seniorenwohnheimen und anderen stationären und teilstationären Einrichtungen sowie die Ausstattung dieser Einrichtungen. Ebenfalls unterstützt werden die Tätigkeiten von Seniorenclubs sowie von Gemeinden oder anderen Körperschaften organisierte Ferienaufenthalte für Senioren. Ebenso werden Tätigkeiten von Vereinen oder Körperschaften unterstützt, die Leistungen für Seniorinnen und Senioren erbringen.
Wichtige Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitrags sind, dass die Antrag stellende Körperschaft alle einschlägigen Kriterien der geltenden Richtlinien erfüllt. Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet und mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Bei größeren Investitionen, die bauliche Vorhaben beinhalten, ist es sinnvoll, vorab einen Beratungstermin mit dem zuständigen Amt zu vereinbaren, damit das Vorhaben rechtzeitig geprüft und die Unterlagen vollständig vorbereitet werden können.