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Beratungsschalter für Einsprüche gegen Entscheidungen der Sozialsprengel zu Leistungen der finanziellen Sozialhilfe und Tarifbegünstigungen

Die Bürgerinnen und Bürger können gegen die vom zuständigen Sozialsprengel getroffenen Entscheidungen bezüglich der Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe sowie gegen die von ihm durchgeführten Berechnung von Tarifbegünstigungen Rekurs einlegen. Außerdem können sie Rekurs gegen die Ablehnung  von Leistungen sowie in Streitfällen im Zusammenhang mit der Aufnahme in teilstationäre und stationäre Dienste durch die Träger der Sozialdienste einreichen.

Um Unterstützung und Beratung bei der Einbringung eines Rekurses gegen die Entscheidungen der Sozialsprengel und der Träger der Sozialdienste zu erhalten, können sich die Bürgerinnen und Bürger an den Beratungsschalter für Einsprüche gegen Entscheidungen der Sozialsprengel zu Leistungen der finanziellen Sozialhilfe und Tarifbegünstigungen wenden.

Kontakte

Beratungsschalter für Einsprüche gegen Entscheidungen der Sozialsprengel zu Leistungen der finanziellen Sozialhilfe und Tarifbegünstigungen

Landhaus 12, 4. Stock, Zimmer Nr. 455,

Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1

39100 Bozen

Öffnungszeiten für die Beratung

Telefonische Auskünfte

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.

Schalterdienst

Dienstag und Mittwoch: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.

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