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Wohnen mit Abhängigkeitserkrankung

Wohnen in Wohndiensten der Sozialdienste

Die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und der Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link) bieten Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen eigene Wohndienste an.

Die Wohndienste dienen in der Regel als vorübergehende Unterkunft, bis die Betroffenen selbständig wohnen können. Die Aufnahme von Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen im Alter stehen die Dienste für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung.

Zugang zu den Wohndiensten der Sozialdienste haben nur Personen, die im regelmäßigen Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsdienst stehen.

Für die Aufnahme wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sozialdienst der Bezirksgemeinschaft oder den Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link). Für eine Aufnahme ist ein Gutachten des zuständigen Gesundheitsdienstes notwendig.

Das Wohnen in Wohndiensten der Sozialdienste unterliegt einer Kostenbeteiligung.

Die Kostenbeteiligung wird aufgrund folgender Elemente berechnet:

Die Tarife werden jährlich von der Landesregierung mit einem eigenen Beschluss festgelegt.

Die Wohndienste der Sozialdienste unterliegen einem Genehmigungs- und Akkreditierungsverfahren. Hier finden Sie die Liste der akkreditierten Wohndienste in Südtirol.

Die Wohndienste unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner in folgende:

Wohngemeinschaften für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern

  • ein Zimmer
  • Verpflegung
  • sozialpädagogische Begleitung, Betreuung und Unterstützung für den Erwerb von mehr Autonomie und sozialer Integration
  • sowie Angebote der Freizeit und sozialer Beziehungen

In der Wohngemeinschaft leben Personen, die zeitweilig allein oder in Gemeinschaft bleiben, ohne dass eine kontinuierliche Unterstützung erforderlich ist.

Für nähere Informationen oder Fragen hinsichtlich einer Aufnahme wenden Sie sich bitte an die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und den Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link).

Gesetzliche Regelung:

Die familiäre Anvertrauung bietet erwachsenen Personen mit Abhängigkeitserkrankungen eine Unterstützung in einem familiären Umfeld aufgrund sozialer, familiärer oder gesundheitlicher Probleme.

Die Anvertrauung erfolgt an Familien oder Einzelpersonen.

Sie kann nur tagsüber oder auch vollzeitig erfolgen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und den Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link) oder den für Sie zuständigen Sozialsprengel.

Gesetzliche Regelung:

Im Rahmen der sozialen Landwirtschaft werden weiters über „Gemeinsam Alltag leben“ Menschen mit Behinderungen verschiedene Dienstleistungen angeboten.

Sanitäre Rehabilitationsleistungen und -dienste bietet ergänzend der Südtiroler Sanitätsbetrieb an. Informationen gibt der Dienst für Abhängigkeitserkrankungen des zuständigen Gesundheitsbezirkes (externer Link).

In Trainingswohnungen können sich erwachsenen Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen auf das selbständige Wohnen in der eigenen Wohnung vorbereiten. Das Angebot besteht in

  • einem Zimmer in der Trainingswohnung oder einer Kleinwohnung
  • sozialpädagogische Begleitung und Betreuung nach individuellem Bedarf
  • Erprobung des selbständigen Wohnens
  • Planung und Unterstützung des eigenen Wohnprojektes

Der Aufenthalt ist auf 24 Monate begrenzt.

Für nähere Informationen oder Fragen hinsichtlich einer Aufnahme wenden Sie sich bitte an die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und den Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link).

Gesetzliche Regelung:

Wohnen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen im eigenen zu Hause

Die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und der Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link) bieten über die Sozialsprengel eine Reihe von finanziellen Leistungen und ambulanten Diensten an. Diese unterstützen Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen beim eigenständigen Wohnen zu Hause.

Der Sozialsprengel bietet Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und deren Angehörigen Beratung und Information dazu an:

  • wo können sie wohnen
  • welche finanziellen Leistungen gibt es dafür
  • welche unterstützenden Dienste und Angebote gibt es rund ums Wohnen
  • wie kann ein eigenständiges Wohnprojekt realisiert werden

Die Beratung ist kostenlos.

Gesetzliche Regelung:

Der Sozialsprengel begleitet erwachsene Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen in ihrer eigenen Wohnung, um sie im Alltag beim eigenständigen Wohnen zu unterstützen.

Die sozialpädagogische Wohnbegleitung wird in der Regel für maximal 20 Stunden monatlich erbracht.

Der Dienst ist kostenlos.

Gesetzliche Regelung:

Der Sozialsprengel bietet allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf ambulante Betreuungsdienste (Hauspflege) am Wohnort oder einer Tagesstätte an.

Für diese Leistungen ist ein Tarif zu bezahlen.

Hier finden sie weitere Informationen zum ambulaten Betreuungsdienst für die Hauskrankenpflege.

Beim Sozialsprengel können Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen um finanzielle Sozialhilfeleistungen ansuchen, die sie beim selbständigen Wohnen unterstützen:

Weitere finanzielle Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel

werden von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) (externer Link) ausbezahlt.

Sozialer Wohnbau

Beim Institut für den sozialen Wohnbau (externer Link) können Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen ein Gesuch (externer Link) um die Eintragung in eine eigene Rangordnung für die Zuweisung einer Wohnung stellen.

Gemeinsam Alltag leben

Im Rahmen der sozialen Landwirtschaft werden weiters über „Gemeinsam Alltag leben“ Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen verschiedene Dienstleistungen angeboten.

Dienst für Abhängigkeitserkrankungen

Sanitäre Rehabilitationsleistungen und -dienste bietet der Südtiroler Sanitätsbetrieb an. Informationen gibt der Dienst für Abhängigkeitserkrankungen (D.f.A.) des zuständigen Gesundheitsbezirkes (externer Link).