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Zentrum für Täterarbeit

Die Provinz unterstützt gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c) und Artikel 15 des Landesgesetzes vom 9. Dezember 2021, Nr. 13, auf dem Landesgebiet – einschließlich der landesgerichtlichen Strafanstalt – die Durchführung von Maßnahmen, die sich an die Täter von geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von häuslicher Gewalt, richten, um gewaltfreies Verhalten in zwischenmenschlichen Beziehungen zu fördern, neue Gewalt zu verhindern und gewalttätige Verhaltensmuster zu ändern.

Diese Maßnahmen werden vom Zentrum für Täterarbeit bei geschlechts-spezifischer Gewalt, durchgeführt, im Einklang mit der Istanbul-Konvention, gemäß den Bestimmungen des Abkommens zwischen Staat und Regionen vom 14. September 2022 in geltender Fassung, sowie gemäß den Landesrichtlinien, die durch Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c) des Landesgesetzes vom 9. Dezember 2021, Nr. 13 vorgesehen sind.

Die in Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2019, Nr. 69, in geltender Fassung, geplanten

Programme, sind von der Finanzierung ausgeschlossen

Im Landesgebiet ist gemäß nationalen und landesrechtlichen Bestimmungen das Zentrum für Täterarbeit bei geschlechts-spezifischer Gewalt (CUAV), anerkannt:

Anti-Gewalt-Training von Caritas 

Im April 2022 wurde das „Protokoll Zeus“  zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, Stalking und Cybermobbing unterzeichnet. Durch dieses Protokoll werden die Verfahren zur Übermittlung der sogenannten „Gewalttäter“ durch die Abteilung für Verbrechensbekämpfung der Quästur Bozen – Empfänger*innen der Verwarnung durch den Questore – an spezifische soziale Rehabilitationsprogramme formalisiert, insbesondere an die Männerberatung der Caritas der Diözese Bozen-Brixen.

Die Unterzeichner*innen des Protokolls sind die Autonome Provinz (Abteilung Soziales), die Quästur und die Caritas der Diözese Bozen-Brixen. Dieses Protokoll wird in zahlreichen italienischen Provinzen im gesamten Staatsgebiet angewandt.

Abkommens zwischen Staat und Regionen vom 14. September 2022 in geltender Fassung