Aufnahme von Obdachlosen Personen
Obdachlosigkeit entsteht häufig als Folge ungelöster persönlicher Krisen, sozialer Brüche oder fehlender Bewältigungsstrategien im Umgang mit belastenden Lebenssituationen. Schwierigkeiten im privaten Umfeld, der Verlust sozialer Beziehungen, Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Probleme, Hilfsbedürftigkeit, Abhängigkeiten sowie objektive Herausforderungen bei der Sicherung des Lebensunterhalts können dazu führen, dass Menschen aus ihrem sozialen Umfeld herausfallen oder sich selbst zurückziehen.
In vielen Fällen wird der Verlust der Wohnung durch den Verlust des Arbeitsplatzes ausgelöst. Auf die Arbeitslosigkeit folgt oftmals der Wohnungsverlust und damit der Eintritt in einen Kreislauf unangemessener oder unsicherer Wohnsituationen, der schließlich in Wohnungslosigkeit münden kann.
Die Unterstützungsangebote für obdachlose Personen umfassen insbesondere:
- Angebot einer Alternative zum Leben auf der Straße (Deckung grundlegender Bedürfnisse);
- Unterstützung in akuten Notsituationen;
- Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung;
- Angebote zur Förderung persönlicher Perspektiven und Zukunftsgestaltung.
Aufnahme von obdachlosen Personen
Die Errichtung und Führung von Einrichtungen und Diensten für die Aufnahme und die Unterstützung von obdachlosen Menschen fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die Führung kann direkt oder durch Abkommen mit privaten Körperschaften erfolgen. Zudem kann die Gemeinde diese Aufgaben an die Träger der Sozialdienste delegieren.
In mehreren Gemeinden des Landes bestehen Einrichtungen, die obdachlosen Menschen Schutz und Hilfe bieten – entweder ganzjährig oder während der Wintermonate. Diese Einrichtungen werden von gemeinnützigen Organisationen betrieben, fußend auf Vereinbarungen mit den Gemeinden, den Bezirksgemeinschaften oder dem Sozialbetrieb Bozen.
Diese Organisationen stellen unterschiedliche Unterstützungsformen bereit, die auf die Deckung grundlegender Bedürfnisse (Übernachtung, Mahlzeiten, Körperhygiene) sowie auf die Reduzierung sozialer Ausgrenzung ausgerichtet sind.
Ergänzend zu diesen Einrichtungen bestehen weitere niedrigschwellige Angebote wie Tageszentren, Beratungs- und Informationsdienste, Gesundheitsversorgung, Essens- und Kleiderausgabe sowie Duschmöglichkeiten.
Jede Einrichtung richtet sich an eine spezifische Zielgruppe und verfügt über eigene Zugangskriterien.
Die Aufnahme in die Winternachtquartiere erfolgt über den Dienst Infopoint gemäß den „Leitlinien für die Aufnahme in den Winternachtquartieren“.
Gesetzliche Bestimmungen
- Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr. 13 "Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen".
- Landesgesetz vom 20. März 1991, Nr. 7 „Ordnung der Bezirksgemeinschaften“.
- Gesetz vom 8. November 2000 Nr. 328 "Rahmengesetz über die Realisierung des integrierten Systems der Sozialmaßnahmen und -dienste" und Gesetz vom 8. November 2000 Nr. 328 Anmerkungen.
- Beschluss der Landesregierung 26. August 2025, Nr. 647 „Leitlinien für die Aufnahme in den Winternachtquartieren“.
- Beschluss der Landesregierung 5. Dezember 2025, Nr. 1022 Leitlinien und Kriterien für die Organisation und Führung des Dienstes „Übergangseinrichtungen für ausländische Personen und Familien in Notsituationen“.
- Leitlinien - Maßnahmen für obdachlose Personen (Jahr 2017).
Kontakte
Infopoint
Anlaufstelle für Information und Orientierung
Telefon: 335 143 8701
E-mail Adresse: infopoint@volontarius.it
Adresse: Raiffeisen-Straße 5, Rittnerstraße, Bozen
Notfalldienst (das sogenannte „Kältetelefon“)
24-Stunden Telefondienst, 7 Tage die Woche, um Informationen zu erhalten und Situationen von Menschen in Not zu melden
Telefon: 0471 402 338
Meldeformular auf https://gruppovolontarius.it/