Aktives Altern
Aktives Altern bezeichnet den Prozess der Optimierung von Möglichkeiten in den Bereichen Gesundheit, Teilhabe und Sicherheit mit dem Ziel, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern.
Was ist aktives Altern?
Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist aktives Altern „der Prozess der Optimierung von Möglichkeiten in den Bereichen Gesundheit, Teilhabe und Sicherheit, um die Lebensqualität der Menschen im Alter zu verbessern“.
Es besteht somit ein Unterschied zwischen aktivem Altern (Active Ageing) und gesundem Altern (Healthy Ageing): Aktives Altern ist eines von vielen Präventionsinstrumenten und trägt dazu bei, Gesundheit und Wohlbefinden im Alter zu fördern.
Zu diesem Ansatz gehören beispielsweise:
- ein gesunder Lebensstil;
- eine ausgewogene Ernährung
- körperliche Aktivität;
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wie ist die Situation in Südtirol gemessen am Aktiv-Altern-Index (AAI) aus?
Die Ergebnisse zur Berechnung des Aktiv-Altern-Index, AAI – Active Ageing Index für Südtirol für die Jahre 2018 und 2023 wurden vom ASTAT veröffentlicht.
Doch was misst dieser Index eigentlich?
Der Active Ageing Index misst das Ausmaß und die Rahmenbedingungen, die es älteren Menschen ermöglichen, selbstständig, aktiv und teilhabend in der Gesellschaft zu leben.
Im Jahr 2023 erreichte der Index für aktives Altern in Südtirol einen Wert von 40 Punkten. Dies zeigt, dass die ältere Bevölkerung Südtirols über eine gute Fähigkeit verfügt, aktiv zu altern und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Im nationalen Vergleich belegte die Autonome Provinz Bozen im Jahr 2018 den ersten Platz im Gesamtranking des Active-Ageing-Indexes. Darüber hinaus lag sie in allen vier spezifischen Bereichen an der Spitze:
- Beschäftigung;
- Gesellschaftliche Teilhabe;
- Selbstständiges, gesundes und sicheres Leben;
- Kapazitäten und Umweltfaktoren für ein aktives Altern.
Der Vergleich der Daten von 2018 mit jenen von 2023 zeigt Verbesserungen in den Bereichen Beschäftigung sowie Kapazitäten und Umweltfaktoren, insbesondere im Hinblick auf die Bildung.
Gleichzeitig werden Bereiche sichtbar, denen künftig verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Dazu zählen insbesondere die gesellschaftliche Teilhabe, die körperliche Aktivität sowie das subjektive Sicherheitsempfinden der älteren Bevölkerung.
Aktives Altern. Ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft
Altern ist nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine wertvolle Ressource für die Gemeinschaft.
Die Erfahrungen, Kompetenzen und Beiträge älterer Menschen stellen einen wichtigen Wert für die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes dar.
Mit dem Landesgesetz vom 6. Oktober 2022, Nr. 12 „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol“ wurde erstmals ein umfassender Rahmen für Maßnahmen geschaffen, die darauf abzielen, die Voraussetzungen für ein aktives, selbstbestimmtes und teilhabendes Altern zu fördern und dabei Gesundheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität möglichst lange zu erhalten.
Die Maßnahmen im Bereich des Aktiven Alterns richten sich in erster Linie an noch selbstständige Menschen, an Personen kurz vor dem Ruhestand, an Menschen im Übergang in die dritte Lebensphase, aber auch an ältere Menschen im höheren Lebensalter.
Zu den wichtigsten Handlungsfeldern dieser Politik zählen
- Förderung von Autonomie und Selbstbestimmung "Empowerment" von älteren Menschen.
- Die altersgerechten Wohn- und Lebensräume, die Mobilität.
- Die Gesundheit und das Wohlbefinden.
- Die gesellschaftliche Teilhabe, Kultur und Bildung.
- Die Arbeit und das Ehrenamt.
- Die Begleitung, die Betreuung und die Pflege.
- Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie, einschließlich der Betreuung und Pflege älterer Angehöriger.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht der Grundsatz, dass alle Akteure ihren Beitrag zur Umsetzung der Ziele leisten können: öffentliche und private Einrichtungen, Organisationen des Dritten Sektors sowie freiwillige Vereinigungen. Die Verwirklichung der Ziele beschränkt sich dabei nicht auf die Maßnahmen, die in den einzelnen Dreijahresprogrammen vorgesehen und genehmigt werden, sondern umfasst darüber hinaus vielfältige Initiativen und Aktivitäten.
Die Umsetzung des Gesetzes stellt einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft dar. Das übergeordnete Ziel besteht darin, ein altersfreundliches Umfeld für Menschen aller Generationen zu schaffen und dabei insbesondere den Dialog und die Solidarität zwischen den Generationen zu stärken.
Das Landesgesetz zum aktiven Altern
Aktives Altern wird interdisziplinär und bereichsübergreifend umgesetzt und umfasst alle Lebensbereiche: Soziales, Gesundheit und Wohlbefinden, Arbeit, Kultur, Ehrenamt, Politik und Wirtschaft. Dabei werden zahlreiche institutionelle und lokale Akteure einbezogen, darunter das Land, die Gemeinden, die Körperschaften und die Vereine.
Ein zentrales Element ist die direkte Einbindung älterer Menschen in das gesellschaftliche Leben vor Ort und in ihrer Gemeinschaft.
Zu diesem Zweck sieht das Gesetz neue Beteiligungsgremien vor. Diese vertreten die Anliegen älterer Menschen, arbeiten mit den Institutionen zusammen, fördern Initiativen vor Ort und stärken den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der öffentlichen Verwaltung.
Die Gremien
Zur Förderung des Aktiven Alterns werden drei Gremien eingesetzt, die hier vorgestellt werden.
a) der Landesseniorenbeirat für ältere Menschen
b) Die Seniorengemeinderäte bzw. Seniorenbeiräte der Gemeinden für ältere Menschen
c) der Verantwortliche für den Bereich Seniorinnen und Senioren
Das Programm umfasst 8 Maßnahmenbereiche und 19 konkrete Aktionen, um Gesundheit, Teilhabe, Selbstständigkeit und Inklusion älterer Menschen zu fördern. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Land, Gemeinden, Diensten, Vereinen und weiteren Akteuren vor Ort gestärkt werden.
Die wichtigsten Handlungsfelder sind:
- Digitale Kompetenzen und Zugang zu Dienstleistungen
- Prävention und Gesundheitsförderung
- Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Betreuungspersonen von nicht selbstständigen Menschen
- Aktive Teilhabe am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben
- Freiwilliges Engagement und Zusammenarbeit zwischen den Generationen
- Sichere und barrierefreie Mobilität
- Wertschätzung und Nutzung der Kompetenzen älterer Menschen in der Arbeitswelt
- Kulturelle, sportliche und soziale Initiativen zur Förderung von Inklusion und Wohlbefinden
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, ein Umfeld zu schaffen, in dem ältere Menschen möglichst lange aktiv, selbstbestimmt und in die Gesellschaft eingebunden leben können.
Der Landesseniorenbeirat für ältere Menschen ist ein beratendes Gremium der Landesregierung in Angelegenheiten des Aktiven Alterns.Der Landesbeirat für ältere Menschen ist ein beratendes Gremium der Landesregierung in Angelegenheiten des Aktiven Alterns.
Die Geschäftsordnung hier, regelt die Zusammensetzung des Beirats sowie die Bereiche und Organisationen, die durch seine Mitglieder vertreten werden.
Mit Beschluss Nr. 674 vom 20. August 2024 hat die Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Senioren, Rosmarie Pamer, für die Dauer der laufenden Legislaturperiode 2024–2028 folgende Personen ernannt:
Theresia Gozzi (Gemeinden), Donatella Califano (Sozialdienste), Martina Ladurner (Sozialdienste), Helene Hilber (Seniorenbeiräte in den Gemeinden), Ernst Winkler (Seniorenbeiräte in den Gemeinden), Antonio Neri (Seniorenbeiräte in den Gemeinden), Franco Casale (Dienste für Seniorinnen und Senioren), Maria Kusstatscher (Dienste für Seniorinnen und Senioren), Rita Vatsch Verginer (Vertreterin der Seniorinnen und Senioren auf Landesebene), Stephan Vieider (Gewerkschaften), Martha Regele (Gewerkschaft der Rentnerinnen und Rentner), Roberta Rigamonti (Dritter Sektor) und Otto von Dellemann (Wirtschaft).
Den Vorsitz des Beirats führt Landesrätin Rosmarie Pamer.
Ordentliches Mitglied ist die Verantwortliche für den Bereich Seniorinnen und Senioren: Vera Tronti Harpf.
Die wichtigsten Aufgaben des Landesseniorenbeirats sind:
- Beratung und Stellungnahme zu Fragen zum Aktiven Altern, sowie zu weiteren für ältere Menschen relevanten Themen an die Landesregierung;
- Vorschläge für konkrete Maßnahmen für ältere Menschen und entsprechende Empfehlungen auszuarbeiten;
- alle drei Jahre: Vorschlag für das Dreijahres-Programm, zur Umsetzung vom Gesetz zu erarbeiten; Das Programm wird der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt;
- Impulse und Empfehlungen für gezielte Maßnahmen und Projekte zugunsten älterer Menschen;
- direkte Anlaufstelle für ältere Menschen sowie für Organisationen, die nicht im Beirat vertreten sind, insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Bestimmungen zum aktiven Altern und deren Umsetzung;
Kontakt des Sekretariats des Landesseniorenbeirats für ältere Menschen:
Das Landesgesetz vom 6. Oktober 2022, Nr. 12, zum aktiven Altern sieht vor, dass jede Südtiroler Gemeinde einen Seniorengemeinderat bzw. Seniorenbeirat einrichtet.
Derzeit bestehen 65 Landesseniorenbeiräte und 2 Gemeinderäte.
Ihre Aufgaben sind:
- Ansprechpartner für die politischen Organe der Gemeinde zu Fragen, die ältere Menschen betreffen;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen älteren Menschen und der Gemeinde;
- Vertretung und Unterstützung der Anliegen und Interessen älterer Menschen auf Gemeindeebene, sowie Sensibilisierung der lokalen Gemeinschaft für Themen des dritten Lebensalters und des aktiven Alterns;
- Zusammenarbeit mit der Gemeinde bei der Umsetzung der im Gesetz zum Aktiven Altern vorgesehenen Maßnahmen auf lokaler Ebene.
In welchen Gemeinden gibt es dieses neue Gremium?
Hier finden Sie die Liste der Gemeinden, in denen das Gremium aktiv ist. (Liste ist in Ausarbeitung).
Das Landesgesetz Nr. 12/2022 sah in seiner ursprünglichen Fassung die Einrichtung einer Garantin/eines Garanten für Bürgeranliegen von Senioren vor. Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes vom 18. Mai 2026, Nr. 3 „Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen“ wurde Artikel 14 aufgehoben. Die dort vorgesehenen Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse wurden in das neue Kapitel VI – Bereich Senioren übernommen.
Die Garantin/der Garant für Bürgeranliegen wird ab der nächsten Legislaturperiode ordentliches Mitglied des Landesbeirats für ältere Menschen sein. Bereits jetzt kann sie bzw. er sich bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der älteren Menschen durch die Bereichsverantwortliche bzw. den Bereichsverantwortlichen Senioren vertreten lassen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Schutz der Rechte von Menschen über 65 Jahren
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Qualität und Funktionsfähigkeit der Dienste
- Information und Beratung zu den Rechten älterer Menschen
- Unterstützung bei der Lösung von Problemen zwischen älteren Menschen, Angehörigen, Betreuungspersonen und Diensten
- Meldung von Risikosituationen oder Ungerechtigkeiten an die zuständigen Behörden
- Besuche von Einrichtungen und Diensten zur Überprüfung der Bedingungen vor Ort
- Förderung von Inklusion, Lebensqualität und Respekt gegenüber älteren Menschen
- Einsatz für die Verhinderung von Diskriminierung aufgrund des Alters
Die Verantwortliche für den Bereich Seniorinnen und Senioren:
Vera Tronti Harpf, Volksanwaltschaft, Tel. 0471 946 020
Im Bereich "Aktives Altern" sind bereits bestimmte Aktivitäten, wie Tagungen, Aufklärungs- und Informationskampagnen durchgeführt worden. Verschiedene Projekte für die Anliegen der älteren Generation sind gestartet und weitere werden noch folgen.
Tagungen
- 2023: Tagung im Rahmen des Projekts „Partizipatives nationales Mehrebenen-Koordinierungsprojekt für die Politik zugunsten des aktiven Alterns“, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen institutionellen Akteurinnen und Akteuren auf nationaler Ebene zu fördern.
- 2024: Tagung „Liebe und Sexualität im Alter: Gefühle kennen kein Alter“ , organisiert in Zusammenarbeit mit dem Verband der Seniorenwohnheime.
- 2025: Tagung zum Thema Einsamkeit im Alter im Rahmen des Projekts „Einsamkeit im Alter in Südtirol“, durchgeführt in Zusammenarbeit mit dem KVW. Ziel war es, die Angebote für ältere Menschen zu bewerten sowie Teilhabe und Gemeinschaftsbildung zu fördern.
- 2025: Tagung „Wohnen und aktiv leben: Wohnmodelle und Wohnprojekte im Zeichen des aktiven Alterns“, organisiert vom Amt für Senioren und Sozialsprengel in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft „Wohnen im Alter“ .
- 2026: Tagung „Die Zukunft des Alterns“, organisiert vom Amt für Senioren und Sozialsprengel in Zusammenarbeit mit „Wohnen im Alter“.
Kampagnen
- „Liebe und Sexualität im Alter“: In Zusammenarbeit mit dem „Seniorentheater“ wurde diese Kampagne ins Leben gerufen, um Tabus rund um Liebe und Sexualität im Alter abzubauen. Dazu werden Theateraufführungen zu diesem Thema entwickelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- „Gewalt im Alter“: Informationskampagne mit Veröffentlichung der Broschüre in Zusammenarbeit mit dem Betrieb für Sozialdienste Bozen (BSB/ASSB) und der Fachoberschule für Wirtschaft, Grafik und Kommunikation „Luigi Einaudi“ .
Projekte
- GUIDA 60+: In Zusammenarbeit mit der Genossenschaft „Wohnen im Alter“ erstellt. Die Publikation bündelt Informationen, Angebote und Möglichkeiten für Menschen ab 60 Jahren.
- KVW-Projekt „Vereinsamung im Alter in Südtirol“: Das Projekt untersucht die Einsamkeit älterer Menschen und entwickelt neue Ansätze zur Förderung von Inklusion, Teilhabe und sozialem Miteinander.
- Landesgesetz vom 6. Oktober 2022, Nr. 12: „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol“.
- Beschluss der Landesregierung vom 20. August 2024, Nr. 674: Genehmigung des Landesseniorenbeirates
- Dreijahresprogramm zur Umsetzung des Landesgesetzes Nr. 12 vom 6. Oktober 2022: Förderung und
Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol - Landesgesetz vom 18 Mai 2026, Nr. 3: Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen
Zuständige Struktur
Ansprechperson für aktives Altern im Amt für Senioren und Sozialsprengel: Chiara Furnari.