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Sektion für Einsprüche

Die Bürgerin/der Bürger kann gegen die Entscheidungen zu den Maßnahmen der Finanziellen Sozialhilfe und zur Berechnung der Tarife der Sozialdienste seitens der zuständigen Sozialsprengel, Einspruch einreichen.

Ebenso entscheidet die Sektion für Einsprüche über die gegen die öffentlichen Träger der Sozialdienste eingereichten Einsprüche in Bezug auf die Erbringung der Leistungen, sowie in Streitfällen bezüglich der Aufnahme in teilstationären und stationären Einrichtungen.

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