Minderjährige in Gewaltsituationen
Kindesmissbrauch oder -misshandlung kann in folgenden Formen auftreten:
- körperliche Gewalt
- emotionale Gewalt
- sexueller Missbrauch
- Vernachlässigung
- Ausbeutung
- jede Tätigkeit, die einen realen oder potentiellen Schaden für die Gesundheit des Kindes, sein Überleben, seine Entwicklung oder seine Würde zur Folge haben kann und im Rahmen eines Verantwortungs-, Vertrauens- oder Machtverhältnisses ausgeübt wird.
Jeder, der von Misshandlungs- oder Missbrauchsfällen weiß oder einen Verdacht hegt, soll sich an die zuständigen Dienste und Institutionen, nämlich die Polizei oder direkt die Gerichtsbarkeit oder die territorialen Sozialdienste wenden. Diese Institutionen ergreifen dann alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindes.
Hier finden Sie öffentliche und private Dienste und Beratungsstellen, die für Informationen und konkrete Hilfestellung kontaktiert werden können.
Gesetzesbestimmungen:
- Kinderrechtskonvention- genehmigt von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York am 20.11.1989 - ratifiziert mit Gesetz vom 27. Mai 1991 Nr. 176
- Gesetz vom 15. Februar 1996, Nr. 66 Norme contro la violenza sessuale
Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen in Gewaltsituationen
Die WHO-Definition von Kindesmisshandlung: "Kindesmissbrauch oder -misshandlung umfasst alle Formen der körperlichen und/oder emotionalen Gewalt, sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung oder vernachlässigendes Verhalten...