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Minderjährige in Gewaltsituationen

Kindesmissbrauch oder -misshandlung kann in folgenden Formen auftreten:

  • körperliche Gewalt
  • emotionale Gewalt
  • sexueller Missbrauch
  • Vernachlässigung
  • Ausbeutung
  • jede Tätigkeit, die einen realen oder potentiellen Schaden für die Gesundheit des Kindes, sein Überleben, seine Entwicklung oder seine Würde zur Folge haben kann und im Rahmen eines Verantwortungs-, Vertrauens- oder Machtverhältnisses ausgeübt wird.

Jeder, der von Misshandlungs- oder Missbrauchsfällen weiß oder einen Verdacht hegt, soll sich an die zuständigen Dienste und Institutionen, nämlich die Polizei oder direkt die Gerichtsbarkeit oder die territorialen Sozialdienste wenden. Diese Institutionen ergreifen dann alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindes.


Hier finden Sie öffentliche und private Dienste und Beratungsstellen, die für Informationen und konkrete Hilfestellung kontaktiert werden können.


Gesetzesbestimmungen:



Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen in Gewaltsituationen

Die WHO-Definition von Kindesmisshandlung: "Kindesmissbrauch oder -misshandlung umfasst alle Formen der körperlichen und/oder emotionalen Gewalt, sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung oder vernachlässigendes Verhalten...