Minderjährige mit psychischen Erkrankungen
Minderjährige mit psychischen Erkrankungen finden in der Autonomen Provinz Bozen umfassende Unterstützung. Die folgenden Unterseiten bieten wichtige Informationen zu den verfügbaren Angeboten und Maßnahmen.
Unterbringung in Einrichtungen von Minderjährigen mit psychischen/psychiatrischen Problematiken
Südtiroler Netzwerk der Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie
Das Südtiroler Netzwerk für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie wurde mit dem Beschluss Nr. 2085 der Landesregierung vom 18. Juni 2007 errichtet. Sein Auftrag ist die Prävention, Diagnose, Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, ein flächendeckendes, abgestuftes Angebot an ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen im Bereich der Sozialpsychiatrie und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Reintegration in das familiäre, soziale und schulische Umfeld, unterstützt durch geeignete Angebote der Gesundheitsdienste.
Das Netzwerk bietet stationäre, teilstationäre und ambulante Betreuung. Die Akutabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in Meran gewährleistet die Betreuung in Akutsituationen.
Fachambulanz die psychosoziale Gesundheit für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie
Die Fachambulanzen für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter und die Akutabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie ergänzen die stationären und teilstationären Plätze für Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Diagnosen.
Der Beschluss der Landesregierung vom 18. Juni 2007, Nr. 2085 zur Errichtung des Südtiroler Netzwerkes Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie sieht den Ausbau des ambulanten Betreuungsangebotes vor. In Umsetzung dieses Vorhabens wurden mit Beschluss der Landesregierung vom 24. August 2009, Nr. 2116 die Leitlinien zur Errichtung der Fachambulanzen für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter verbindlich festgelegt und damit die formalrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Fachambulanzen geschaffen.
Der Beschluss sieht die Einrichtung von vier Fachambulanzen für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter in der Autonomen Provinz Bozen vor.
Die Mindestpersonalausstattung einer Fachambulanz umfasst laut Beschluss der Landesregierung folgende Vollzeitfachkräfte:
- einen Facharzt/eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- einen Psychologen/eine Psychologin mit kinder- und jugendpsychotherapeutischer Fachausbildung und klinischer Erfahrung sowie diagnostischer und therapeutischer Kompetenz
- einen Sozialpädagogen/eine Sozialpädagogin
- einen Sozialassistenten/eine Sozialassistentin
Mit Beschluss der Landesregierung vom 19. November 2012, Nr. 1710 wurde das Konzept und das Raumprogramm für die Errichtung einer Akutabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie genehmigt.
Die Akutabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie mit angeschlossenem Day Hospital, die im Krankenhaus Meran errichtet wurde, erlaubt es, angemessen auf die Bedürfnisse von Minderjährigen mit psychopathologischen Störungen einzugehen und stellt einen weiteren wichtigen Baustein im Netzwerk für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen/psychiatrischen Problematiken dar.
Die Akutabteilung in Meran verfügt über 12 stationäre Betten und 3 Tagesklinik-Betten. Der Zugang bzw. die Aufnahme erfolgt durch die Erste Hilfe und die Fachambulanzen.