Minderjährige mit psychischen Erkrankungen
Minderjährige mit psychischen Erkrankungen finden in der Autonomen Provinz Bozen umfassende Unterstützung. Die folgenden Unterseiten bieten wichtige Informationen zu den verfügbaren Angeboten und Maßnahmen.
Aufnahme in Einrichtungen von Minderjährigen mit psychischen/psychiatrischen Problematiken
Beschreibung
Die Aufnahme in eine integrierte sozialpädagogische oder sozialtherapeutische Einrichtung ist die Unterbringung eines minderjährigen Kindes bzw. Jugendlichen mit psychischen oder psychiatrischen Diagnosen in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung für Minderjährige. Die Aufnahme kann ganztägig oder teilzeitlich erfolgen.
Arten von Einrichtungen
- sozialtherapeutische Wohngemeinschaften
- integrierte sozialpädagogische Wohngemeinschaften
- integrierte sozialpädagogische Tagesstätten
Voraussetzungen für die Aufnahme
Die Notwendigkeit der Aufnahme wird vom zuständigen Sozialdienst sowie von den Gesundheitsdiensten beurteilt, welche die oder den Minderjährigen begleiten. Die Aufnahme in die Einrichtungen erfolgt ausschließlich über den Sozialsprengel.
Kosten
Die Herkunftsfamilie ist verpflichtet, sich laut Einkommen an den Kosten der Unterbringung in der Einrichtung zu beteiligen. Die Berechnung der Tarifbeteiligung erfolgt durch den territorial zuständigen Sozialsprengel. Dabei werden ausschließlich die allgemeinen Kosten, nicht jedoch die sanitären Kosten berücksichtigt.
Gegen die Entscheidung über die Kostenbeteiligung kann ein Rekurs bei der Sektion für Einsprüche (bei der Abteilung Soziales) eingelegt werden.
Rechtsgrundlagen
- Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr. 13
„Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“ - Dekret des Landeshauptmanns vom 11. August 2000, Nr. 30
„Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste“ - Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich an den für den Wohnsitz zuständigen Sozialsprengel.
Südtiroler Netzwerk der Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie
Das Südtiroler Netzwerk für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie wurde mit dem Beschluss Nr. 2085 der Landesregierung vom 18. Juni 2007 errichtet. Sein Auftrag ist die Prävention, Diagnose, Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, ein flächendeckendes, abgestuftes Angebot an ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen im Bereich der Sozialpsychiatrie und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Reintegration in das familiäre, soziale und schulische Umfeld, unterstützt durch geeignete Angebote der Gesundheitsdienste.
Das Netzwerk bietet stationäre, teilstationäre und ambulante Betreuung. Die Akutabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in Meran gewährleistet die Betreuung in Akutsituationen.
Fachambulanz die psychosoziale Gesundheit für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie
Die Fachambulanzen für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter und die Akutabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie ergänzen die stationären und teilstationären Plätze für Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Diagnosen.
Der Beschluss der Landesregierung vom 18. Juni 2007, Nr. 2085 zur Errichtung des Südtiroler Netzwerkes Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie sieht den Ausbau des ambulanten Betreuungsangebotes vor. In Umsetzung dieses Vorhabens wurden mit Beschluss der Landesregierung vom 24. August 2009, Nr. 2116 die Leitlinien zur Errichtung der Fachambulanzen für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter verbindlich festgelegt und damit die formalrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Fachambulanzen geschaffen.
Der Beschluss sieht die Einrichtung von vier Fachambulanzen für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter in der Autonomen Provinz Bozen vor.
Die Mindestpersonalausstattung einer Fachambulanz umfasst laut Beschluss der Landesregierung folgende Vollzeitfachkräfte:
- einen Facharzt/eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- einen Psychologen/eine Psychologin mit kinder- und jugendpsychotherapeutischer Fachausbildung und klinischer Erfahrung sowie diagnostischer und therapeutischer Kompetenz
- einen Sozialpädagogen/eine Sozialpädagogin
- einen Sozialassistenten/eine Sozialassistentin
Mit Beschluss der Landesregierung vom 19. November 2012, Nr. 1710 wurde das Konzept und das Raumprogramm für die Errichtung einer Akutabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie genehmigt.
Die Akutabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie mit angeschlossenem Day Hospital, die im Krankenhaus Meran errichtet wurde, erlaubt es, angemessen auf die Bedürfnisse von Minderjährigen mit psychopathologischen Störungen einzugehen und stellt einen weiteren wichtigen Baustein im Netzwerk für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen/psychiatrischen Problematiken dar.
Die Akutabteilung in Meran verfügt über 12 stationäre Betten und 3 Tagesklinik-Betten. Der Zugang bzw. die Aufnahme erfolgt durch die Erste Hilfe und die Fachambulanzen.