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Pflegegeld

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Das Pflege∙geld in Leichter Sprache erklärt.

2008 wurde der Grundstein für eine landesweit einheitliche Sicherung der Pflege gelegt. Dabei handelt es sich um eine sozialpolitische Entscheidung von großer Tragweite für alle Bürgerinnen und Bürger in Südtirol. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen, zur Pflegeeinstufung und zur Auszahlung des Pflegegeldes.

Gesetzliche Bestimmungen zur Pflegesicherung

Das Landesgesetz vom 12. Oktober 2007, Nr. 9 „Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ ist die rechtliche Grundlage für diese Leistung. Finanziert wird die Pflegesicherung aus dem Sozialfonds des Landes, ohne direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

Ziel des Pflegegeldes

Dieses Landesgesetzes will die grundlegenden Hilfeleistungen in der Pflege zu Hause oder im gewohnten Umfeld finanziell unterstützen. Es soll so eine größtmögliche Eigenständigkeit der pflegebedürftigen Menschen im täglichen Leben fördern.

Für die pflegenden Familien soll das Pflegegeld darüber hinaus ein Zeichen der Anerkennung für ihren unschätzbaren und unverzichtbaren Dienst sein. Es ist Ansporn und Ermutigung, auch in Zukunft mit Einsatz und Überzeugung die Pflege kranker und betagter Menschen zu garantieren. Dabei werden die Familien von professionellen Diensten und Pflegeeinrichtungen unterstützt.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch in den unten angeführten Informationsblättern. 

Wichtige Hinweise

Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Informationen zu den Wartezeiten

Aufgrund der hohen Anzahl der zu bearbeitenden Anträge haben sich die Wartezeiten für die Pflegeeinstufung in einigen Landesgebieten verlängert. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, geduldig zu sein. Auf jeden Fall wird das eventuell zustehende Pflegegeld ab dem Monat ausbezahlt, der auf das Antragsdatum folgt.

Einstufungen in den Räumlichkeiten des Amtes

Seit August 2023 können die Einstufungsgespräche auch in den Räumlichkeiten des Amtes für Pflegeeinstufung stattfinden. Die auf dieser Seite veröffentlichte Liste der Räumlichkeiten wird laufend aktualisiert. Die Termine werden telefonisch vereinbart.

Kontakte

Informationen zur Pflegeeinstufung und zur finanziellen Unterstützung erhalten Sie unter den folgenden Kontaktnummern:

Amt für Pflegeeinstufung

Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen

  • Pflegeeinstufung
  • Dienstgutscheine
  • Einsichtnahme in den Erhebungsbogen
  • Rekurse

Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE)

Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen

  • Auszahlung des Pflegegeldes
  • Zusatzversicherung für pflegende Angehörige
  • finanzielle Leistungen für Zivilinvaliden

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr

„Pflegetelefon“: von Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr