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Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten

Das Land Südtirol will mit konkreten Maßnahmen gegen die Verschwendung bei der Herstellung, Umwandlung, Verteilung oder Verabreichung von Lebensmitteln, Arzneimitteln, gebrauchter Kleidung und anderen Produkten vorgehen.

Das Landesgesetz von 13. März 2018, Nr. 2, „Förderung von Initiativen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten“ schafft weiters Klarheit in Bezug auf die Regeln und die Modalitäten der kostenlosen Weitergabe überschüssiger, noch verzehrbarer Lebensmittel, von Arzneimitteln, Kleidung und Bekleidungszubehör und anderen Non-Food-Erzeugnissen, die für soziale Zwecke gespendet werden können.

Das Gesetz möchte Solidarität und Wohltätigkeit stärken und orientiert sich dabei an sozialer Verantwortung.

Das Gesetz erklärt, mit welchen Maßnahmen das Land und die örtlichen Körperschaften zur Erreichung der Ziele zur Bekämpfung der Verschwendung beitragen können.

Dazu gehören vorbeugende Maßnahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Überschüssen sowie Maßnahmen, die helfen, überschüssige Produkte wiederzugewinnen.

Zur Planung, Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen auf Landesebene gegen die Verschwendung in den verschiedenen Bereichen und zur Weitergabe überschüssiger Produkte wurde ein Koordinierungstisch errichtet.

Der Koordinierungstisch arbeitet mit den Mitgliedern eines Fachbeirates, um technische Themen zu behandelt.

Seit in Kraft treten des Gesetzes wurden Sensibilisierungskampagnen durchgeführt.

Landesweit gibt es zahlreiche karitative Organisationen, die Lebensmittel und andere Produkte sammeln und an bedürftige Personen weitergeben.


 Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

  • Landesgesetz vom 13. März 2018, Nr. 2, in geltender Fassung, „Förderung von Initiativen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten“
  • Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zum Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln – Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“
  • Gesetz vom 19. August 2016, Nr. 166, in geltender Fassung “Disposizioni concernenti la donazione e la distribuzione di prodotti alimentari e farmaceutici a fini di solidarietà sociale e per la limitazione degli sprechi”.

Infomaterialien:

Broschüre: Zahlen-Fakten-Tipps zur Lebensmittelverschwendung

Rezeptheft: Resteverwertung einfach gemacht”.