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Aktiv Altern

Förderung und Unterstützung des aktiven Alters in Südtirol

Mit dem Landesgesetz  Nr. 12 vom 6. Oktober 2022: Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol  verfügt die Provinz Bozen über einen umfassenden gesetzlichen Rahmen für die Förderung dieses Bereiches und der weiteren Maßnahmen für Seniorinnen und Senioren.

Was sieht das Gesetz vor?

1. Das Gesetz sieht u.a. die Einrichtung eines Landesseniorenbeirates vor, der ein beratendes Gremium der Landesregierung für aktives Altern ist.

Mit Beschluss Nr. 674 vom 20. August 2024 hat die Landesregierung, auf Vorschlag der Landesrätin für Senioren Rosmarie Pamer den Landesseniorenbeirat für die Dauer der laufenden Legislaturperiode (2024-2028) ernannt, dessen Mitglieder von den Subjekten und Sektoren nominiert werden, die in der Geschäftsordnung aufgelistet sind.

Die 13 effektiven Mitglieder und die von ihnen vertretenen Sektoren und Subjekten sind im Folgenden aufgeführt:

Theresia Gozzi (Gemeinden), Donatella Califano (Sozialdienste), Martina Ladurner (Sozialdienste), Helene Hilber (Seniorenbeiräte in den Gemeinden, laut Artikel 8 des LGs), Ernst Winkler (Seniorenbeiräte in den Gemeinden, laut Artikel 8 des LGs), Antonio Neri (Seniorenbeiräte in den Gemeinden, laut Artikel 8 des LGs), Franco Casale (Dienste für Senioren und Seniorinnen), Maria Kusstatscher (Dienste für Senioren und Seniorinnen), Rita Vatsch Verginer (Vertreterin der Senioren und Seniorinnen auf landesweite Ebene), Stephan Vieider (Gewerkschaften), Martha Regele (Gewerkschaften der Rentner und Rentnerinnen), Roberta Rigamonti (Dritter Sektor) und Otto von Dellemann (Wirtschaft).

Die Landesrätin Rosmarie Pamer ist die Vorsitzende des Beirates.

Die Hauptaufgaben des Landesseniorenbeirates sind (laut Art. 13, Abs. 6):

a) die Landesregierung zu beraten und zu Themen im Bereich des aktiven Alters sowie zu anderen für Senioren relevanten Themen Stellung zu nehmen;

b) konkrete Maßnahmen für Senioren und Seniorinnen und diesbezügliche Empfehlungen vorzuschlagen;

c) alle drei Jahre einen Vorschlag für das Dreijahresprogramm zur Umsetzung des Gesetzes zu erarbeiten. Das Programm wird der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt;

d) Impulse und Empfehlungen für gezielte Maßnahmen und Projekte zu Gunsten der Senioren und Seniorinnen zu geben;

e) direkter Ansprechpartner für Senioren und Seniorinnen sowie für nicht im Beirat vertretene Organisationen zu sein, insbesondere in Bezug auf die Gesetzgebung im Bereich aktives Altern und deren Durchführung;     

Der neue Landesseniorenbeirat hat sich sofort der ersten Herausforderung gestellt: die Ausarbeitung des Vorschlags für das Dreijahresprogramm zur Umsetzung des Gesetzes Nr. 12 vom 2022 über das aktive Altern in Südtirol. Der Plan wird sich auf den Zeitraum 2026-2028 beziehen, und wird der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt, sobald die Gespräche mit den Sektoren und Akteuren, die an der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen beteiligt sind, abgeschlossen sind.


2. Unter den verschiedenen Bestimmungen und Maßnahmen sieht das Gesetz vor, dass jede Gemeinde einen Seniorengemeinderat oder einen Seniorenbeirat einrichtet.

Für die Seniorenbeiräte wird von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden eine Mustergeschäftsordnung genehmigt. Für die Seniorengemeinderäte wird die Regelung zur Wahl und Arbeitsweise vom jeweiligen Gemeinderat genehmigt.

Die Seniorengemeinderäte und Seniorenbeiräte haben folgenden Aufgaben:

  • Ansprechpartner für die politischen Gremien der Gemeinde in Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen,
  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Seniorinnen und Senioren und der Gemeinde,
  • Vertretung und Förderung der Forderungen und Interessen der Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde sowie Stärkung des Bewusstseins in der Gemeinde für Fragen des Alters und des aktiven Alters,
  • Zusammenarbeit mit der Gemeinde bei der Umsetzung der in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen auf lokaler Ebene.

Nach den Gemeindewahlen im Mai werden diese Seniorenbeiräte/Seniorengemeinderäte neu eingerichtet oder erneuert.


Was ist im Jahr 2025 geplant?

Im Jahr 2025 sind einige vorbereitende Arbeiten und die Umsetzung von Aufgaben vorgesehen, die bereits im Gesetz festgelegt wurden.

Dazu gehört die Absprache mit dem ASTAT betreffend die Berechnung des Index für aktives Altern in der Provinz (AAI - Active Aging Index), ein Parameter, der das Ausmaß misst, in dem Senioren und Seniorinnen ihr Potenzial in den verschiedenen Lebensbereichen ausschöpfen können.

Nach den Gemeinderatswahlen im Frühjahr, wird es Treffen mit der Landesrätin Pamer und den neuen Sozial- und Seniorenreferentinnen und -referenten der verschiedenen Gemeinden und des Landes geben sowie einen Workshop mit den Mitgliedern des Landesseniorenbeirates und der entstandenen Seniorenbeiräte der Gemeinden, um ein starkes Netzwerk im Bereich des aktiven Alterns aufzubauen.

Weitere für das Jahr 2025 geplante Initiativen sind:

  • eine Sensibilisierungstagung zum Thema "Aktives Altern", die in Zusammenarbeit mit dem Verein "Wohnen im Alter" organisiert wird.
  • Die 10. Freiwilligenmesse, um den Sektor attraktiv zu machen und so neue Menschen zu finden, die bereit sind, sich freiwillig im sozialen Bereich zu engagieren;
  • die Fortführung des Projekts zur Sensibilisierung des Themas "Liebe und Sexualität im Alter", welche in Zusammenarbeit mit dem Seniorentheater erfolgt.

Liebe und Sexualität im Alter: die Zusammenarbeit mit dem Seniorentheater

Seit einigen Monaten führt die Theatergruppe „Überholspur“ (Seniorentheater - Südtiroler Theaterverband) ein Stück mit dem Titel „Unerhört!“ auf: eine mutige Auseinandersetzung mit dem oft tabuisierten Thema Sexualität im Alter. Die Initiative wird vom Amt für Senioren und Sozialsprengel mit einem Beitrag unterstützt und ist ein Teil der Kampagne „Sexualität im Alter“ des Landes.

Informationen und den Terminkalender findet man auf der Webseite: Unerhört! Sex im Alter – ein Tabu? | Südtiroler Theaterverband