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Senioren und Pflege

Wie kann ich prothetische Hilfsmittel wie z.B. einem Pflegebett, einem Rollator oder einem Rollstuhl und andere Hilfsmittel bekommen? Welches Amt ist zuständig und entstehen Kosten?

Seniorinnen und Senioren, die prothetische Hilfsmittel benötigen, können diese vom Sanitätsbetrieb kostenlos erhalten, wenn ihnen vom Dienst für Rechtsmedizin eine Zivilinvalidität anerkannt wird. Der Sanitätsbetrieb stellt Menschen mit einer anerkannten Invalidität kostenlos Hilfsmitteln (z.B. Rollstühle, Betten, Gehhilfen), Prothesen (z.B. für Gliedmaßen, Hörprothesen) und Orthesen (z.B. orthopädische Mieder; orthopädische Schuhe, Stützapparate) zur Verfügung. Es ist auch möglich Hilfsmittel zu erhalten, die laut geltenden Bestimmungen nicht vorgesehen (extratarifär), aber unerlässlich für die Betroffenen sind.

Heilbehelfe bzw. Sanitätsartikel können mit entsprechendem Ausweis in den Apotheken und vertragsgebundenen Sanitätshäusern bezogen werden. Der Ausweis für den Bezug von prothetischen Hilfsmitteln wird vom Verwaltungsdienst des Sanitätssprengels aufgrund einer ärztlichen Verschreibung ausgestellt. Er hat eine Gültigkeit von 12 Monaten und muss jährlich erneuert werden. Wird ein Heilbehelf vom zuständigen Gesundheitsbezirk nicht gewährt, ist es möglich Rekurs einzureichen.

Links:
Sanitätsbetrieb - Dienst für Rechtsmedizin
Sanitätsbetrieb - Informationen zur Bereitstellung von Hilfsmitteln verschiedener Art
Gewährung von Heilbehelfen

  • Nummer: 44
  • Datum: 03.09.2026