Senioren und Pflege
Welcher Dienst deckt das Angebot begleitetes Wohnen?
Beim begleiteten Wohnen wird die Begleitung einer Bezugsperson für die Nutzerin/den Nutzer garantiert. Die Bezugsperson ist täglich von Montag bis Freitag, 7 Stunden bzw. 14 Stunden (bei über 13 Personen) die Woche anwesend. Bei besonderer Notwendigkeit ist die Bezugsperson auch am Wochenende und an Feiertagen erreichbar.
Die Bezugsperson informiert, berät und unterstützt bei Bewältigung des Alltags, bei Behördengängen, beim Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, fördert die sozialen Kontakte der Bewohner untereinander; organisiert die Freizeitgestaltung, erbringt einfache Hilfeleistung, übernimmt kleinere Arbeiten im Haus, koordiniert die Nutzung der gemeinschaftlichen Räume und sorgt für deren Reinigung.
- Nummer: 67
- Datum: 02.09.2024